Entwurfs- und Bauvermessung
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Bei der Realisierung eines Eigenheimes oder eines ganzen Baugebietes ist die Vermessung ein ständiger Begleiter. Wie groß ist das Grundstück? Stimmen die Grenzen? Wie kann man es bebauen? |
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Am Anfang des Bauwunsches steht neben der Finanzierung natürlich erst einmal der Besitz oder der Erwerb des geeigneten Baugrundstückes. |
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Grenzfeststellung / Zerlegung / Baulandumlegung
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Das Baugrundstück kann als Flurstück einer Gemarkung bereits vorliegen, oder es muss durch eine noch zu vermessende Teilflache aus einem größeren Grundstück (Zerlegung), durch eine Baulandumlegung oder Grenzregelung noch gebildet werden. Wichtig ist, dass die rechtlichen Grundstücksgrenzen eindeutig feststehen und in der Örtlichkeit durch ihre Abmarkung (Grenzsteine u.a.) erkennbar sind. Es handelt sich hierbei um hoheitliche Vermessungsleistungen nach dem Vermessungsgesetz des Bundeslandes, die durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ausgeführt werden. |
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Lageplan zum Bauantrag nach LBO Baden-Württemberg
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Beim Baurechtsamt wird der Bauantrag eingereicht. Dieser enthält unter anderem einen Lageplan. Der Lageplan weist alles auf, was zur Beurteilung des Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist. Er gliedert sich in einen zeichnerischen und schriftlichen Teil. Ein zusätzlicher Übersichtsplan (in geeignetem Maßstab) ist zu fertigen, wenn es zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich ist. Die Abstandsflächen sind in einem gesonderten Plan darzustellen. |
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Absteckung
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Damit Ihr Haus auch an der Stelle im Grundstück steht, an der Sie und Ihr Architekt es geplant haben, ist eine Absteckung erforderlich. Wir unterscheiden hierbei die sogenannte Grobabsteckung zum Baugrubenaushub bzw. zum Abschieben des Mutterbodens und die Fein- oder Schnurgerüstabsteckung. Über die Absteckung erhalten Sie vom Vermessungsingenieur einen Absteckriss, der Bestandteil der Bauunterlagen ist. |
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Gebäudeeinmessung
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Nach Fertigstellung Ihres Hauses sind Sie noch zu einer Gebäudeeinmessung verpflichtet. Durch diese Gebäudeeinmessung wird das amtliche Kartenwerk um Ihr Haus ergänzt. Die Gebäudeeinmessung wird durch den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erbracht. |
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(C) 2008 - Vermessungsbüro Dipl.-Ing. E. Meßmer |
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