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Geodätische Beweissicherung

Zur messtechnischen Ermittlung und zum Nachweis von absoluten oder relativen Bewegungen sollte zusätzlich zur Baubeweissicherung eine sog. Geodätische Beweissicherung durchgeführt werden. Nach Erkundung und nach der Erstellung eines Messkonzeptes werden hierzu an dem zu sichernden Objekt Messbolzen angebracht, die in einer sog. Nullmessung in ein-, zwei- oder dreidimensionalen Koordinaten eingemessen werden. Die Bezugspunkte müssen so gewählt werden, dass die Veränderung des Bauwerks keine Auswirkungen auf die Bezugs- bzw. Festpunkte haben. In kritischen Fällen ist ein Bodengutachter zu konsultieren. Die Nullmessung sollte, wenn möglich, zweimal unabhängig voneinander durchgeführt werden. Nach der Überprüfung und Berechnung der jeweiligen Koordinaten werden beide Messungen gemittelt und als Nullmessung definiert und abgespeichert. Die Folgemessungen werden i.d.R. nach dem gleichen Messkonzept durchgeführt. Die Abweichungen zur Null- oder vorhergehenden Folgemessung können dann in Tabellen und Schaubildern dargestellt werden. Die Anzahl der Folgemessungen hängt vom Bauablauf und vom Gefahrenpotential ab. Je größer die Bewegungen, desto öfter sollte gemessen werden. Die Messintervalle können auch im Laufe der Zeit verlängert werden, wenn das Risiko und die Bewegungen kleiner werden. Nach Fertigstellung erfolgt die Endzustandsaufnahme um die Geodätische Beweissicherung abzuschließen.

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